Verwaltung für Häuser mit bis zu fünf Einheiten.

Auch kleine Häuser verdienen eine Verwaltung.

Bis zu fünf Einheiten gelten oft als zu klein für einen Verwalter. Der Aufwand ist trotzdem derselbe: Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel, Instandhaltung, Schriftverkehr. Wir übernehmen das als Hausverwaltung aus Wedel, verlässlich, zu einem klaren Preis und auf einem einfachen Weg. Wir kümmern uns um kleine Häuser genauso gut wie um große.

Symbolbild, KI-generiert: dreigeschossiges Backsteinhaus mit Haustür und Bank
Symbolbild – KI-generiert. Die Abbildung zeigt nicht das tatsächliche Gebäude.

Betriebskostenabrechnung, Rechnungslegung und Mieteingang für Ihr Haus.

Wir erstellen die Betriebskosten­abrechnung für Ihr Haus und ziehen Nachforderungen ein. Dafür erfassen wir alle Einnahmen und Ausgaben laufend, wickeln den Zahlungsverkehr ab und kontrollieren den Eingang der Mieten und der Betriebskosten­voraus­zahlungen. Die Betriebs- und Bewirtschaftungs­kosten prüfen wir. Sie erhalten monatlich eine Rechnungslegung und eine aktuelle Zahlungsrück­standsliste.

Mietvertrag, Übergabe mit Protokoll und Kaution beim Mieterwechsel.

Wird eine Wohnung frei, übernehmen wir die Verwaltungsaufgaben rund um den Wechsel. Den Mietvertrag bereiten wir vor. Beim Auszug und beim Einzug nehmen wir die Wohnung ab und übergeben sie samt Schlüsseln mit einem Protokoll über den Zustand; die Zähler lesen wir dabei ab. Die Mietkaution verwalten wir getrennt vom übrigen Vermögen.

Anlagen, Wartung, Hausmeister und Reparaturen, mit Begehungen und Information an Sie.

Wir kümmern uns darum, dass Ihr Haus in Betrieb bleibt. Wir überwachen die Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen und schließen die nötigen Liefer- und Wartungsverträge ab. Hausmeister, Reinigung, Pflege der Außenanlagen und Winterdienst beauftragen wir und kontrollieren die Ausführung. Bei regelmäßigen Begehungen stellen wir Mängel fest. Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungs­maßnahmen veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen, überwachen sie und nehmen sie ab.

Post mit Mietern und Behörden, Mahnverfahren bei ausbleibender Zahlung, Information an Sie.

Wir führen den laufenden Schriftverkehr mit Ihren Mietern. Gegenüber Behörden vertreten wir Sie. Bleibt eine Zahlung aus, führen wir das außergerichtliche Mahnverfahren. Über Mängel und wichtige Vorkommnisse informieren wir Sie.

Ihr Preis

Für die Mietverwaltung von Häusern mit bis zu fünf Einheiten. Wohnungen und Gewerbeeinheiten zählen mit, Stellplätze und Garagen nicht.

Für Privatpersonen gelten Preise einschließlich Umsatzsteuer.

je Wohnung

28,56 €

im Monat

24,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (4,56 €)

je Stellplatz oder Garage

5,95 €

im Monat

5,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (0,95 €)

je Gewerbeeinheit

5,95 %

der tatsächlich gezahlten monatlichen Nettomiete

5 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (0,95 %)

Alle Preise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Als Verbraucher können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Widerrufsbelehrung

Nur wenn es anfällt, zusätzlich: je Auszug aus einer Wohnung oder Gewerbeeinheit 297,50 €, bei einer Nettokaltmiete über 1.500 € 892,50 €; Leistungen über die Grundleistungen hinaus nur auf Ihren Auftrag, 95,20 € je angefangene Stunde; Auslagen wie Porto, Fahrtkosten und Gebühren gegen Nachweis nach unserer Auslagenliste. Jeweils einschließlich Umsatzsteuer.

Für gewerbliche Eigentümer gelten Preise netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

je Wohnung

24,00 €

im Monat

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

je Stellplatz oder Garage

5,00 €

im Monat

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

je Gewerbeeinheit

5 %

der tatsächlich gezahlten monatlichen Nettomiete

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Nur wenn es anfällt, zusätzlich: je Auszug aus einer Wohnung oder Gewerbeeinheit 250,00 €, bei einer Nettokaltmiete über 1.500 € 750,00 €; Leistungen über die Grundleistungen hinaus nur auf Ihren Auftrag, 80,00 € je angefangene Stunde; Auslagen wie Porto, Fahrtkosten und Gebühren gegen Nachweis nach unserer Auslagenliste. Jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Sie haben ein größeres Objekt? Dann nehmen Sie Kontakt auf.

Dieses Angebot gilt für die Mietverwaltung. Für WEG-Verwaltung sprechen Sie uns bitte direkt an.

So kommt der Vertrag zustande

  1. 01

    Unterlagen und Angaben

    Sie geben Ihre Angaben ein und laden die Nachweise hoch. Vor dem Absenden sehen Sie alles in einer Zusammenfassung und können es korrigieren.

  2. 02

    Prüfung und Vertrag

    Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen den Verwaltervertrag als PDF per E-Mail.

  3. 03

    Unterschreiben

    Sie unterschreiben den Vertrag und schicken ihn uns zurück. Er kommt zustande, wenn wir ihn gegengezeichnet an Sie zurückschicken.

    Als Verbraucher können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Widerrufsbelehrung

Den Vertragstext speichern wir; Sie erhalten ihn als PDF. Vertragssprache ist Deutsch. Unsere Vergütung ist monatlich im Voraus fällig; Sie überweisen sie nach unserer Monatsrechnung. Auf Ihren Wunsch entnehmen wir Vergütung und Auslagen stattdessen vom Sonderkonto Ihres Hauses (Objektkonto), auf dem die Mieten eingehen; dafür erteilen Sie uns eine Bankvollmacht für dieses Konto. Das wählen Sie im Formular.